Wohnungsübergabe bei Aus- und Einzug: 8 wichtige Tipps und Checkliste
Eine Wohnungsübergabe findet sowohl zu Beginn als auch zum Ende einer Mietzeit statt. Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist dabei natürlich groß. Aber verlier nicht zwischen Auszug, Umzug und Einzug Deine alte Wohnung aus dem Blick. Wir haben für Dich die wichtigsten Fakten, Tipps und Steps inklusive praktischer Checkliste für eine reibungslose Wohnungsübergabe. Viel Spaß beim Lesen!
Eine Wohnungsübergabe findet sowohl zu Beginn als auch zum Ende einer Mietzeit statt. Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist dabei natürlich groß. Aber verlier nicht zwischen Auszug, Umzug und Einzug Deine alte Wohnung aus dem Blick. Wir haben für Dich die wichtigsten Fakten, Tipps und Steps inklusive praktischer Checkliste für eine reibungslose Wohnungsübergabe. Viel Spaß beim Lesen!
Tipp 1: Deine Rechte & Pflichten als Mieter bei der Wohnungsübergabe kennen
Was muss sein und was darf laut Mietrecht kein Vermieter von Dir verlangen? Wir verschaffen Dir einen Überblick, damit Du genau weißt, was bei der Übergabe der Mietsache auf Dich zukommt.
Rechte für Mieter | Pflichten für Mieter |
Du musst keine Renovierungsarbeiten übernehmen, solange Du keine großen Schäden verursacht hast, sondern nur gebrauchstypische Spuren vom Wohnen. | Die Miete und alle Nebenkosten müssen bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden. |
Gebrauchstypische Spuren vom Wohnen müssen nur dann im Zuge der Schönheitsreparaturen beseitigt werden, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist. | Mieter sind an die Kündigungsfristen gebunden. Nur, wenn der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, kann die Frist verkürzt werden. |
Wenn der Vermieter bestimmt, dass Mieter beim Auszug immer streichen müssen, ist das üblicherweise unwirksam. Vor allem in einer unrenovierten Wohnung. | Wenn der Punkt im Mietvertrag festgehalten ist, musst Du die von dir verursachten gebrauchstypischen Spuren beseitigen. |
Mieter müssen für jede Besichtigung ihr Einverständnis geben, können also entscheiden, wann und wie viele Interessenten die Wohnung besichtigen. | Die Kaution kann vom Vermieter für die Behebung von vom Mieter verursachten Schäden verwendet werden. Genau wie für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen oder für Nachforderungen bei der Betriebskostenabrechnung. |
Beide Parteien können sich bei der Übergabe durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. | Die aktuellen Mieter müssen Besichtigungstermine für potenzielle Nachmieter ermöglichen. |
Nach der Übergabe hast Du keine Verpflichtungen mehr. Der Vermieter kann nur vorher Mängel ansprechen. | Die endgültige Übergabe findet spätestens zum Ende der Kündigungsfrist statt oder zum Ende der Mietzeit, also bevor ein Nachmieter übernimmt. |
Du darfst Einbaumöbel, Haushaltsgeräte oder Möbel an den Nachmieter ablösen. Dies muss im Übergabeprotokoll so festgehalten werden. | Alle nicht mitgemieteten Möbel müssen bis zur Übergabe aus der Mietwohnung entfernt werden. |
Bis zur Übergabe müssen alle Schönheitsreparaturen wie vereinbart erledigt sein. | |
Bei der Übergabe müssen alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel ausgehändigt werden. |
Tipp 2: Den Termin zur Wohnungsübergabe festsetzen
Zwei Dinge solltest Du wissen. Erstens: Als Mieter bist Du gesetzlich verpflichtet, den Termin für die Übergabe vorzuschlagen. Trotzdem kannst Du den Terminvorschlag Deines Vermieters akzeptieren. Zweitens: Du bist erst am Tag, an dem Dein Mietvertrag endet, um 24 Uhr zum Auszug verpflichtet. Vorher musst Du die Wohnung nicht übergeben. Praktisch ist es, die Wohnungsübergabe bei Tageslicht zu machen.
Es kann allerdings von Vorteil sein, die Übergabe vorher anzusetzen. Wenn bei der Besichtigung der Räume noch Schäden oder Mängel auffallen, hast Du die Möglichkeit die Übergabe nochmals zu verschieben. Sollte der Vermieter einverstanden sein, hast Du dann noch etwas mehr Zeit, um alle Arbeiten abzuschließen oder nachzubessern.
Tipp 3: Der richtige Ablauf der Wohnungsübergabe
So übergibst Du Step by Step und bist dabei sicher, dass Du Deine Kaution nach Übergabe vollständig zurückbekommst.
- Step: Vorabnahme: Wir empfehlen Dir, schon eine Vorabnahme mit Protokoll durchzuführen. Dabei gehst Du Raum für Raum mit dem Vermieter oder mit der Vertretung, der Hausverwaltung, durch und hältst fest, was bis zur Übergabe alles erledigt werden muss. Dazu gehören schließlich Schönheitsreparaturen und Reparaturen von vom Mieter verursachten Schäden.
- Step: Schönheitsreparaturen: Du kümmerst Dich um alle Ausbesserungsarbeiten wie im Vorabnahmeprotokoll festgehalten. Wirf vorher einen Blick in Deinen Mietvertrag. Darin muss festgehalten sein, ob Du für diese Aufgabe der Beseitigung von Gebrauchsspuren zuständig bist. Solche Schönheitsreparaturen können Tapezieren, beziehungsweise Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen von Fußböden, Heizkörpern, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen sein. Wenn der Vermieter mehr verlangen sollte, ist die Klausel im Vertrag unwirksam.
- Step: Nachmieter: Du musst Besichtigungen durch potenzielle Nachmieter ermöglichen. Dabei darfst Du Dich aber auf ein angemessenes Maß beschränken und musst nicht jedem Termin zustimmen. Wenn sich ein Nachmieter findet, kann sich dadurch die Frist bis zum Auszug verkürzen. Sobald der Nachmieter feststeht, kannst Du mit diesem vereinbaren, ob Du Möbel, Haushaltsgeräte, Gartenmöbel oder die Einbauküche gegen eine Ablöse in der Wohnung lassen. Dies solltest Du in dem Wohnungsübergabe Protokoll festhalten. Ebenso kannst Du Schönheitsreparaturen an den Nachmieter abgeben, sofern dieser damit einverstanden ist. Zum Beispiel, wenn der Nachmieter nach seinem eigenen Farbkonzept streichen möchte. Aber auch das muss in dem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden.
- Step: Die Wohnungsübergabe: Wieder gehst Du mit dem Vermieter, beziehungsweise mit der Vertretung, alle Räume durch und checkst, ob alle Aufgaben wie vorab besprochen erledigt wurden. Dazu zählen auch Nebenräume wie Keller oder Dachboden und Außenbereiche wie Terrassen und Balkone. Die Wohnung sollte nun besenrein sein. Das heißt im Konkreten: Du solltest Böden und Teppiche saugen oder fegen, grobe Verschmutzungen entfernen, Müll und Spinnweben beseitigen. Schließlich werden noch alle Zählerstände abgelesen und protokolliert.
Du übergibst alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel. Solltest Du einen Schlüssel verloren haben, teile es dem Vermieter rechtzeitig mit, damit dieser entscheiden kann, ob er das Schloss austauschen will. Ob Du dafür zahlen musst, hängt davon ab, wie groß die Gefahr ist, dass der Schlüssel dem Haus zugeordnet werden kann, wie und wo Du ihn verloren hast.
Nach der Schlüsselübergabe, sobald das Protokoll unterzeichnet ist, ist auch Dein Mietverhältnis beendet. Du bekommst dann vom Vermieter, oder direkt vom Nachmieter, die Kaution zurückbezahlt. Nur wenn an dem Übergabetermin noch Mängel festgestellt werden, die Du als Mieter verschuldet hast, kann Deine Mietkaution für Reparaturen und Renovierungsarbeiten verwendet werden.
Du solltest zur Wohnungsübergabe alle Schlüssel, eine Kamera sowie eine Liste oder Zettel und Stift für die Zählerstände mitbringen! Ein Zeuge, der Dich begleitet, ist ebenfalls zu empfehlen.
Tipp 4: Das Protokoll für die Wohnungsübergabe
Sei penibel. Ein ausführliches, genaues Übergabeprotokoll ist nicht nur für den Vermieter, sondern auch für Dich von Vorteil. Kläre vorab ganz genau, wofür Du laut Mietvertrag zuständig bist, welche Aufgaben eventuell der Nachmieter übernimmt, wofür der Vermieter Verantwortung trägt und was nach Absprachen in der Wohnung bleiben kann. So weißt Du schließlich ganz genau, wo Deine Pflichten liegen und kannst sie pünktlich bis zur Abgabe erledigen. Das Übergabeprotokoll sollte übrigens neben Unterschriften beider Parteien auch immer mit Datum, der Adresse der Wohnung und dem Namen des Mieters versehen werden.
Unsere Checkliste für den Einzug:
- Fenster und Türen Check
- Böden, Decke, Wände Check
- Heizkörper und Armaturen Check
- Schäden und Gebrauchsspuren festhalten
- Andere Mängel festhalten/ Fotos machen
- Zustand der Einbauküche?
- Ausstattung des Bades Check
- Heizung und elektrische Einrichtungen festhalten
- Sanitäre Einrichtungen Check
- Anschlüsse für Kabel und Telefon/Internet Check
- Anzahl der Schlüssel?
- Zählerstände?
- Protokoll unterzeichnet?
- Entspricht alles den Angaben im Mietvertrag?
Die Checkliste für das Übergabeprotokoll bei Auszug sollte enthalten:
- Jeden Raum im einzelnen mit einem Feld für Mängel und mögliche Bemerkungen
- Jeweils eine Bezeichnung der übergebenen Schlüssel im Detail (Briefkasten, Wohnungstüre, Haustüre usw.)
- Alle Zählerstände und Zählernummern (Strom, Wasser, Gas, Heizung)
Drucke dir am besten vorab ein entsprechendes Formular aus.
Tipp 5: Eine Vollmacht für die Wohnungsübergabe
Sowohl als Vermieter, wie auch als Mieter kannst Du einer Vertrauensperson eine Vollmacht ausstellen, damit diese die Übergabe für Dich übernimmt.
Wenn Du zum Beispiel zum Zeitpunkt der Übergabe schon in eine neue Wohnung gezogen bist, die zu weit weg, in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland liegt. Vermieter überlassen die Übergabe gerne der Hausverwaltung oder einem Hausmeister, wenn Du selbst die Zeit nicht findest, die Wohnung zu besichtigen.
In jedem Fall ist es wichtig, genau festzuhalten, welche Rechte der bevollmächtigte Vertreter hat. Zum Beispiel sollte er das Recht haben, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, ein Protokoll zu verfassen und dann auch zu unterzeichnen. Überlege dir, welche Entscheidungskraft Du dem Bevollmächtigten geben willst. Darf die Person entscheiden, ob und welche Schönheitsreparaturen Du noch ausführen sollst?
Wir haben hier eine Vorlage für eine Vollmacht bereitgestellt, die Du schnell anpassen und verwenden kannst, wenn eine Vertrauensperson für Dich einspringen muss.
Tipp 6: Streichen oder nicht streichen
Streichen? Das ist eine der größten Fragen bei der Wohnungsübergabe.
Grundsätzlich gilt, Mieter sind nur für Reparaturen, Renovierungen und Erneuerungen, bei einer sogenannten übermäßigen Abnutzung zuständig. Wenn der Zustand der Wände als normale Abnutzung bewertet werden kann, müssen die Wände nicht gestrichen oder renoviert werden. Nun gilt es also zwischen außerordentlicher, übermäßiger und normaler Abnutzung zu unterscheiden.
Außerordentliche Abnutzung bedeutet Du musst die Wände streichen:
Schäden wie zum Beispiel Flecken, große Löcher in den Wänden, aber auch Brandlöcher im Boden gehören zu den außerordentlichen Abnutzungen. Außerdem aber auch ungewöhnliche Farben an den Wänden.
Alle anderen kleineren Gebrauchsspuren fallen unter normale Abnutzung.
Hinzu kommt, wie lange der letzte Anstrich her ist. Je nachdem wann Du die letzte Renovierung vorgenommen hast, muss der Vermieter einen Betrag beisteuern. Je nach Farbe kannst Du von einer Lebensdauer von 8 bis 15 Jahren ausgehen. Liegt der letzte Anstrich länger zurück, bist Du nicht verantwortlich. Nur bei übermäßiger Abnutzung musst Du auf jeden Fall streichen, unabhängig von der letzten Renovierung.
Zum Beispiel bei Raucherschäden, die auch zu außerordentlicher Abnutzung zählen, darf der Vermieter einen frischen Anstrich von dir verlangen. Dieser Fall wird besonders aufwendig und teuer, denn bei Raucherschäden müssen auch die Türen, Türrahmen, Decken und Fensterrahmen von dir gestrichen werden.
Tipp 7: Was tun bei Mängeln?
Wir haben bereits im Zuge der Streicharbeiten den Unterschied zwischen ordnungsgemäßem oder normalem und außerordentlichem Zustand erklärt.
Solche übermäßigen oder außerordentlichen Mängel und Schäden müssen Du beseitigen, sofern Du diese selbst verursacht hast. Flecken, Löcher, kaputte Fließen, ein Sprung im Waschbecken, Spuren von Schimmel und eben auch Raucherschäden gehören dazu. Du musst dann die Reparatur oder Renovierung übernehmen, also selbst in die Hand nehmen oder für einen Profi zahlen.
Bei der Übergabe werden genau diese Mängel und die korrekte ausreichende Behebung von dir bewertet. Im Zweifel lohnt es sich also einen Profi zu engagieren.
Wenn der Nachmieter nachträglich weitere Mängel feststellt, kann der Vermieter Dich nicht mehr dafür verantwortlich machen. Dann trägt der Vermieter die Verantwortung und muss die Mängel selbst beheben.
Tipp für Deine neue Wohnung: Bei schwereren Mängeln, die der Vermieter zu beseitigen hat, solltest Du eine Frist zur Beseitigung in das Übergabeprotokoll schreiben. Werden sie nicht rechtzeitig entfernt, kannst Du womöglich eine Mietminderung verlangen.
Tipp 8: Inspiration für die neue Wohnung gesucht?
Ist die Wohnungsübergabe über die Bühne gegangen, steht erst der schöne Teil des Umzugs an. Nämlich die neue Wohnung einrichten – unser absolutes Spezialgebiet. Es lohnt sich einen Blick auf unseren Westwing Design Service zu werfen. Denn hier wirst Du von professionellen Einrichtungsexperten beraten, um aus Deinem neuen Heim Dein Dreamhome zu machen. Alles zur neuen Wohnung erfährst Du auch in unserem Artikel dazu!